So meistern Sie den Umzug!

So meistern Sie den Umzug!

4. September 2024

Wir zeigen Ihnen, wie der Start in ein neues Leben im Pflegeheim reibungslos gelingt und welche Formalitäten auf Sie zukommen:

  • Mietvertrag kündigen: Überprüfen Sie, ob Nachmieter akzeptiert werden oder ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Pflegebedürftigkeit allein rechtfertigt nicht eine fristlose Kündigung. Eventuell müssen Sie noch Reparaturen an der Wohnung organisieren. Vereinbaren Sie die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter.
  • Wohnungsauflösung: Wohnung und ggf. Keller und Hausrat auflösen, entrümpeln (verkaufen, verschenken, entsorgen).
  • Planung des Umzugs: Beauftragen Sie ggf. ein Umzugsunternehmen. Es gibt Dienstleister, die auf sogenannte Seniorenumzüge spezialisiert sind und zusätzliche Leistungen wie Planung des neues Wohnraums, Unterstützung bei der Haushaltsauflösung, Hilfestellung bei Behördengängen und Unterstützung bei Wohnungs- und Hausverkauf anbieten.
  • Pflegekasse/Krankenkasse benachrichtigen. Der Umzug kann bezuschusst werden, stellen Sieden entsprechenden Antrag.
  • Benachrichtigen Sie behandelnde Ärzte und klären Sie, ob diese die Betreuung in der Pflegeeinrichtung weiterhin übernehmen.
  • Nehmen Sie rechtzeitig Adress- und Vertragsänderungen, bzw. Kündigungen vor (z.B. bei Banken, Finanzamt, Energie, GEZ, Mahlzeitendienst, Ummeldung, Nachsendeantrag).
  • Prüfen Sie, welche Versicherungen noch benötigt werden und bei welchen Verträgen Bewohner automatisch über das Pflegeheim mitversichert sind.
  • Klären Sie mit der Heimleitung, welche Möbel ins Pflegeheim mitgenommen werden dürfen und besprechen Sie ggf. die Mitnahme von Haustieren.
  • Klären Sie, welche wichtigen Dokumente bei der Heimverwaltung hinterlegt sein müssen. Immer notwendig sind eine Kopie des Personalausweises, der Nachweis der Krankenkasse und die Ummeldung des Einwohnermeldeamtes. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen daneben ärztliche Befunde, Diagnosen und Verordnungen von Medizinern, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Außerdem werden der Bescheid der Pflegeversicherung über die Einstufung in den Pflegegrad, etwaige Betreuungsverfügungen, der Rentenbescheid und diverse Versicherungsnachweise benötigt. Bewahren Sie die Originale gut auf.
  • Hilfsmittel, wie Rollstuhl oder Hörgerät, sollten soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mitgenommen werden.
  • Bedenken Sie, alle nötigen und liebgewonnenen persönlichen Dinge wie Kleidung, Lesebrille, Bilder Bücher etc., bei dem Umzug mitzunehmen.

Tipp der Verbraucherzentrale: Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen für Sie überraschend kommt, können Sie eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie verschafft bis zu zehn Tage Verschnaufpause.Den Tag des Umzugs sollten Sie vorher mit der Heimleitung genau besprechen. Wer vormittags einzieht, kann mit einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden rechnen. Teilen Sie der Pflegedienstleitung liebgewonnene Rituale rechtzeitig mit. Ein paar Blumen oder andere Aufmerksamkeiten im neuen Wohnbereich erleichtern das Ankommen.

Immobilienmagazin

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